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Wenden Sie sich an unser Team, wenn Sie Fragen haben, persönliche Unterstützung benötigen oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist ein Makleralleinauftrag?
Ein Makleralleinauftrag bedeutet, dass ein einzelner Makler exklusiv mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragt wird. Dies bietet Ihnen den Vorteil eines maßgeschneiderten Marketingkonzepts und eines hohen Engagements des Maklers. Weitere Details stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Warum sollte man einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler verfügt über tiefgehende Kenntnisse des lokalen und regionalen Marktes und kann somit einen realistischen und marktgerechten Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermitteln. Unrealistische Preisvorstellungen, seien es zu hohe "Fantasiepreise" oder zu niedrige "Schnäppchenpreise", führen meist zu finanziellen Einbußen. Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden, und viele Eigentümer verfügen weder über die Zeit noch das notwendige Fachwissen, um diese Aufgabe professionell zu bewältigen. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ist es möglich, meine Immobilie selbst zu verkaufen?
Selbstverständlich können Sie Ihre Immobilie selbst verkaufen. Allerdings sollten Sie dafür ausreichend Zeit einplanen und sich intensiv mit allen Aspekten des Immobilienverkaufs auseinandersetzen. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne – kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend, da es um Ihr wertvolles Eigentum geht. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen und kompetenten Makler finden. Diese Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Wie erhalte ich einen Energieausweis?
Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie an. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa eine Woche. Je nach Objekt ist entweder ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich.
Muss ich als Eigentümer oder Verkäufer die Maklerprovision bezahlen?
Ja. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Maklerrecht, das eine Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vorsieht. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbeimmobilien.